Mietbedingungen Deutschland

Voraussetzungen

Fahrer (Altersbeschränkung / Führerscheinbesitz)

Für Anmietungen eines SIXTI Fahrzeugs gilt ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Besitz eines auf dem Gebiet der BRD gültigen Führerscheins.

Bezahlung

Die Fahrzeuganmietung ist in Verbindung mit folgenden Kreditarten möglich: Eurocard / Mastercard, AmericanExpress Card, VISA Card, Diners Card. Bankkarten, Debitcards sowie VISA Electron oder Mastercard Electron Karten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber wird automatisch als 1. Fahrer eingetragen.

Die Fahrer- und Zahlungsdaten werden bei der Reservierung festgeschrieben und sind nicht änderbar. Der Mieter / Abholer muss Inhaber der angegeben Kreditkarte sein. Diese muss bei Fahrzeugabholung am SIXTI Counter vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt gültig sein.

Alle Extrakosten, die vor, während oder nach der Fahrzeuganmietung anfallen, werden wir Ihnen über diese Kreditkarte in Rechnung stellen.

Der Mietpreis inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist grundsätzlich bei Ende der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig.

Buchung

Anmietdauer

Die minimale Anmietdauer beträgt einen Tag. Die maximale Anmietdauer beträgt 21 Tage.

Einwegmieten

Einwegmieten sind nicht möglich, d.h. der Anmiet- und Rückgabeort müssen immer identisch sein.

Buchungsprozess

Buchungen sind online oder über die kostenpflichtige Hotline möglich.

Und so funktioniert die Online-Buchung:

Legen Sie Ihre Anmietdaten (Land, Station, Datum) sowie die gewünschte Fahrzeuggruppe fest. Sie erhalten automatisch Ihren Mietpreis exklusive möglicher Extraleistungen, die Sie nun einfach durch Klick hinzuwählen können. Generell empfehlen wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Geben Sie Ihre persönlichen Daten, ggf. Angaben zu einem Zusatzfahrer sowie Ihre Zahlungsmodalitäten ein, überprüfen Sie nochmals alle in Schritt 1-3 gemachten Angaben auf Richtigkeit und bestätigen Ihre Buchung per Klick auf „Buchung abschließen“.

Sie erhalten nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung. Bitte drucken Sie diese zur Vorlage bei Fahrzeugabholung aus. Ihre Bestätigung senden wir Ihnen übrigens automatisch nochmals an Ihre angegebene E-mail-Adresse.

Umbuchung / Mietvertragsverlängerung

Umbuchungen können über die Hotline unter Berücksichtigung der Fahrzeugverfügbarkeit vorgenommen werden. Sollte der neue Mietzeitraum länger sein als der ursprüngliche, dann gelten die zum Änderungszeitpunkt für den Vermietzeitraum gültigen Preise. Die Abrechnung erfolgt zum maximalen Mietpreis, d.h. falls nach Umbuchung der Mietpreis niedriger ist als der ursprüngliche Mietpreis, wird der ursprüngliche Mietpreis berechnet. Erhöht sich der Mietpreis nach Umbuchung, wird dieser höhere Mietpreis in Rechnung gestellt. Für jede Umbuchung berechnen wir außerdem eine Umbuchungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr entnehmen Sie bitte der Tabelle am Ende dieser Seite.

Vor Mietbeginn können im Rahmen einer Umbuchung folgende Änderungen bei Verfügbarkeit kostenpflichtig vorgenommen werden:

- Abholdatum/-uhrzeit und Rückgabedatum/-uhrzeit,

Der ursprüngliche Mietzeitraum kann nicht verringert bzw. verschoben werden. Er kann lediglich erweitert werden,d.h. es können Tage VOR und/oder NACH dem ursprünglichen Mietzeitraum hinzugebucht werden.

- Eintragung zusätzlicher Fahrer

- Versicherungsleistungen hinzufügen


Nach Mietbeginn sind Mietvertragsverlängerungen (bei Verfügbarkeit) möglich.

Ein nachträglicher Abschluss einer Versicherungsleistung sowie das Nachtragen von Zusatzfahrern ist nach Fahrzeugübergabe nicht mehr möglich.

Mietvertragsverlängerungen sind für maximal 5 Tage möglich.

Rücktritt

Kostenlose Stornierungen von Mietwagenbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Stornierung wird der vorraussichtliche Mietpreis inklusive der vom Mieter eingetragenen Extras fällig. Wir empfehlen Ihnen daher, die Buchung Ihres SIXTI Fahrzeugs erst nach Festlegung Ihrer endgültigen Reisepläne vorzunehmen.

Fahrzeugübergabe

Notwendige Dokumente: Die Buchungsbestätigung, gültige Kreditkarte (wie bei Buchung angegeben), im Inland gültiger Führerschein für alle eingetragenen Fahrer (muss für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gelten), einen gültigen Personalausweis oder einen noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass.

Nichtabholung - No Shows

Kommt der Mietvertrag durch Verschulden des Mieters nicht zustande, wird dem Mieter der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, der bei Zustandekommen des Mietverhältnisses angefallen wäre.

Während der Miete

Unfall

Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ziehen Sie bitte die Polizei hinzu und füllen das im Fahrzeug ausliegende Schadensformular aus. Dies gilt auch für geringfügige Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Schadensmeldung muss innerhalb von 24 Stunden schriftlich an uns gerichtet werden.

Schlüsselverlust

Für den Fall, dass Ihnen der Fahrzeugschlüssel abhanden kommen sollte, benachrichtigen Sie bitte umgehend unsere Hotline.

Fahrten ins Ausland

Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordafrika, Rumänien, Russland, Serbien & Montenegro, Türkei, Ukraine und Weißrussland sind untersagt. Mit PKW von Mercedes-Benz, BMW, VW, Audi sowie allen Jeeps/Offroaders sind Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nicht erlaubt (Ausnahme: LKW, Vans und Minibusse). Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.

Fahrzeugrückgabe

Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt innerhalb unserer Geschäftszeiten stattfinden muss und die Fahrzeugschlüssel von einem SIXTI Mitarbeiter entgegengenommen werden müssen. Der Rückgabeort muss identisch zum Anmietort sein. Einwegmieten sind nicht möglich.

Verspätete Rückgabe

Bei eigenmächtiger Mietvertragsverlängerung berechnen wir Ihnen den Mietpreis der Extratage zu dem zu diesem Tag gültigen Höchstpreis sowie eine fahrzeugabhängige Gebühr pro Buchung. Die Höhe dieser Gebühr entnehmen Sie bitte der Tabelle am Ende dieser Seite.

Betankung

Fahrzeuge werden mit einem vollen Kraftstofftank übergeben. Die Rückgabe muss mit gleichem Tankstand erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, berechnet SIXTI Ihnen die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr.

Rechnungsstellung

Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe des Mietwagens. Die Rechnung erhalten sie per E-Mail. Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen gerne per email unter sixti@sixt.de zur Verfügung.

Versicherungen

Der normale Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von € 50 Mio. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf € 8 Mio und ist auf Europa beschränkt. Bei selbstverschuldeten Unfällen, Parkschäden, Diebstahl und bei Unfallflucht des Gegners haftet der Mieter maximal bis zur Höhe der Haftungssumme.

Vollkaskoversicherung

Durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Mietbeginn können Sie sich gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder Teilen davon, Haarwild- und Brandschäden, Glasbruch sowie gegen selbstverschuldete Unfälle und Parkschäden durch Zahlung einer landes- und fahrzeugabhängigen Gebühr bei Mietbeginn absichern. Im Schadensfall verbleibt eine Selbstbeteiligung, die Sie durch Abschluss einer erweiterten Vollkaskoversicherung (Base Excess) reduzieren können. Der Versicherungsschutz gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.

Personeninsassenversicherung

Bei Abschluss einer Personeninsassenversicherung beträgt die Deckungssumme € 20.500,- bei Invalidität, € 12.800,- im Todesfall und € 500,- für Heilkosten.

Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen um 50 % bei anteiligem Anspruch der geschädigten Person.

 

Bitte beachten Sie insbesondere die Versicherungsbestimmungen der Allgemeinen Vermietbedingungen. Die Preise für unsere Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.

 

 

Versicherungspreise & Extragebühren

Versicherungen

Vollkaskoversicherung mit €750 Selbstbehalt

 

€ 6,99 / Tag

 

Vollkaskoversicherung mit €250 Selbstbehalt

€ 9,99 / Tag

Personeninsassenversicherung

€ 3 / Tag

EXTRAKOSTEN

Zusatzfahrer

€ 5 / Tag

max. € 25 / Miete

Zuschlag für junge Fahrer (<23)

€ 10 / Tag

max. € 50 / Miete

Mehrkilometer

€ 0,15 / km

Verspätete Rückgabe

€ 10 / Miete

Umbuchungsgebühr

€ 5 / Umbuchung

Bearbeitungsgebühr für Strafzettel und Ordnungswidrigkeiten

€ 13,50 / Vorfall

Winterreifen **

 

€ 10 / Tag

max. € 100 / Monat

 

Navigationssystem **

 

€ 5 / Tag

max. € 125 / Monat

 

** Extras nur bei Anmietung an einer SIXTI Station wählbar und abhängig von der Verfügbarkeit.

 

 

 

Standortzuschlag

Bei Anmietungen an Flughafen- oder Bahnhofsstationen wird eine Standortzuschlag in Höhe von 20% erhoben.